Konformitätserklärung
Der Hersteller bescheinigt die Konformität. Daher ist es grundsätzlich dessen Aufgabe, die
erforderlichen Vorbereitungen zu treffen und die normativen Anforderungen umzusetzen.
Die europäische Kommission hat vier unterschiedliche Systeme der Konformitätsbescheinigung („Levels“) festgestellt. Level 1 und 3 trifft auf die meisten Glasprodukte zu.
Bei sicherheitsrelevanten Produkten – Level 1 (AoC-1) – ist ein Konformitätszertifikat einer
notifizierten Stelle erforderlich. Für Level 3 Produkte (AoC-3) wird die Konformität vom Hersteller bescheinigt.
Anforderungen zur Erlangung einer Konformitätserklärung
Produkteigenschaften müssen in einer Erstprüfung (ITT = initial type test) an einer
notifizierten Stelle nachgewiesen werden.
CE-Kennzeichnung bei GLASSOLUTIONS AUSTRIA
Auf allen Etiketten, welche bei ECKELT und ZIEGLER auf das Produkt aufgebracht werden, befindet sich zusätzlich zu den bisherigen Informationen: CE-Zeichen, CE-Referenzcode und die Internetadresse zum Abruf der Produktdaten.
Die Europäische Union verpflichtet in der Bauproduktenrichtlinie Glasprodukte nur mehr mit CE-Kennzeichnung in den Verkehr zu bringen. Nach positivem Abschluss aller wesentlichen Vorleistungen wird die Kennzeichnung bei den österreichischen GLASSOLUTIONS Betrieben regelkonform durchgeführt.
Zeitpunkte
Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung eines Produkts ist, dass die Norm für das Produkt
veröffentlicht ist und durch Eintragung in das europäische Amtsblatt harmonisiert wurde. Damit wird aus der „EN“ die „hEN“. Nach Veröffentlichung der Norm (EN) beginnt eine Frist von 9 Monaten, innerhalb derer die einzelnen EU-Staaten ihre Vorschriften angleichen müssen. Nach Ablauf dieser Frist darf das CE-Zeichen erstmals auf dem Produkt verwendet werden (muss aber nicht). Es startet eine „Koexistenzphase“, die weitere 12 Monate dauert. In der Koexistenzphase dürfen Produkte mit dem CE-Zeichen vertrieben werden.
Erst danach, also 21 Monate nach Verfügbarkeit der Norm, ist die CE-Kennzeichnung verpflichtend („Date of Withdrawal“, d.h. alle vorherigen nationalen Normen werden zurückgezogen).
| Produkt |
Norm |
CE Pflicht ab |
| Einscheibensicherheitsglas |
ÖNORM EN 12150 |
1. September 2006 |
| Teilvorgespanntes Glas |
ÖNORM EN 1863 |
1. September 2006 |
| Verbundsicherheitsglas |
ÖNORM EN 14449 |
1. März 2007 |
| Mehrscheibenisolierglas |
ÖNORM EN 1279 |
1. März 2007 |
| Heißgelagertes Einscheibensicherheitsglas |
ÖNORM EN 14179 |
1. März 2007 |
| Brandschutzglas |
ÖNORM EN 14179 |
1. März 2007 |
| ESG für Duschtrennwände |
ÖNORM EN 14428 |
1. September 2007 |